Förderung der betrieblichen Weiterbildung

Bisherige Förderung der BA

Angebote der Bundesagentur für Arbeit – was bisher galt  

Bis vor wenigen Jahren war die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Personen begrenzt, die keinen Berufsabschluss hatten, von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos waren. Im Jahr 2016 erfolgte der Einstieg in die Förderung von Weiterbildungen im aktiven Arbeitsmarkt. Seither können auch Arbeitnehmer in kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert werden.

Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen

Mit dem „Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsförderungsgesetz (AWStG)“ wurden zum 1. August 2016 Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen eingeführt. Die Regelungen sahen vor, dass die BA in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernehmen konnte, wenn das Unternehmen die restlichen Weiterbildungskosten bezahlte. Bei Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten war sogar eine komplette Kostenübernahme möglich. Das galt für Weiterbildungen außerhalb der regulären Arbeitszeit des Arbeitnehmers ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts, bei denen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden, die über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgingen.