Förderung der betrieblichen Weiterbildung
Förderung ab 2019 - Voraussetzungen
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die bisherige Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erheblich ausgebaut. Alle Arbeitnehmer erhalten einen Zugang zur Weiterbildungsförderung – unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Lebensalter und der Größe des Unternehmens. Zudem gibt es neue Fördervoraussetzungen für Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Leistungen zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmer darf die BA nur erbringen, wenn es sich nicht um nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) förderfähige Fortbildungsziele handelt. Hierzu gehören beispielsweise Meister-, Techniker- oder Fachwirtfortbildungen.
Voraussetzungen für die neue Weiterbildungsförderung
In erster Linie ist die Unternehmensgröße ausschlaggebend dafür, welche Voraussetzungen für die neue Weiterbildungsförderung gelten (§ 82 SGB III). Man unterscheidet dabei Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und mit mehr als 250 Beschäftigten.
Hinweis: Die neue Weiterbildungsförderung gilt also nicht für die typischen kurzen innerbetrieblichen oder externen Weiterbildungen über wenige Tage. Diese sind weiterhin nicht förderfähig.