Kinderkrankengeld 2021: Anspruch ausgeweitet

COVID-19 stellt viele berufstätige Eltern vor erhebliche Probleme bei der Betreuung ihrer Kinder. Damit Eltern nicht schon vor den Osterferien den Großteil ihres Jahresurlaubs aufbrauchen müssen, hat der Gesetzgeber für 2021 den bestehenden Leistungsanspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet.