Keine doppelte Haushaltsführung

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die notwendigen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung steuerfrei erstatten. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt es, sich auf die aktuellen Rechtsprechungstendenzen einzustellen.