Torsten Dette, Vorstand der BKK RWE

Liebe Leserin, lieber Leser!

Seit fast einem Jahr ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Viele Unternehmen haben die neuen Anforderungen an die Datensicherheit umgesetzt, was nicht selten mit einem enormen Aufwand verbunden war. So sind z. B. betriebliche Websites, Datenschutz- oder Widerrufserklärungen für einen Newsletterbezug angepasst und aktualisiert worden.

Ein verantwortungsvoller Umgang ist jedoch nicht nur mit den Daten von Kunden oder Auftraggebern erforderlich, sondern auch mit den Daten der eigenen Mitarbeiter und Stellenbewerber – ein Thema, bei dem in vielen Betrieben noch immer Unsicherheit herrscht. In unserem Arbeitsrechtsartikel fassen wir zusammen, worauf Arbeitgeber und Personalverantwortliche beim Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten achten müssen.

Ihr Torsten Dette