Psychische Belastungen richtig beurteilen

Probleme der Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in § 2 dazu, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit möglichst vermieden werden. In vielen Betrieben bleiben jedoch psychosoziale Risiken in der hierfür vorgesehenen Gefährdungsbeurteilung außen vor. Dies ergab ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Dezember 2019 abgeschlossenes Forschungsprojekt.

Die große Unsicherheit vieler Betriebe bei der Beurteilung psychischer Belastungen der Beschäftigten besteht laut Experten der BAuA darin, dass hierfür keine standardisierten Mess- und Beurteilungsinstrumente vorhanden sind, sondern es vielmehr um ein „Erklären und Verstehen“ von kritischen Belastungssituationen zwischen Personalverantwortlichen, Mitarbeitern und ggf. medizinischem Fachpersonal geht. Doch ohne eine objektive Beurteilung der Gefährdungspotenziale können keine Maßnahmen durchgeführt werden, um gegen krankmachende Arbeitsbedingungen vorzugehen.