Praxistipp

Bei der Durchführung einzelner Teile oder Abschnitte der Berufsausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes (sog. Auftrags- oder Verbundausbildung) können Betriebe oder überbetriebliche Ausbildungsstätten eine Förderung erhalten, wenn diese mindestens vier Wochen andauert.

Je nach Laufzeit können bis zu 8.100 EUR gezahlt werden. Künftig soll auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten können. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Beschäftigte ersatzlos.

Programm "Ausbildungspätze sichern" verbessert

Ausbildungs- und Übernahmeprämie verdoppelt

Ausbildungsprämie verdoppelt

Nach den aktuellen Beschlüssen wird die Ausbildungsprämie für Betriebe, die trotz Umsatzeinbrüchen während der Pandemie die Lehrstellen im Ausbildungsjahr 2021/2022 im Vergleich zu den letzten drei Jahren nicht abbauen, von 2.000 auf 4.000 EUR verdoppelt. Unternehmen, die ihre Ausbildungskapazität ausbauen und mehr Auszubildende als im Durchschnitt der letzten drei Jahre einstellen, sollen einen Zuschuss von 6.000 EUR anstelle von 3.000 EUR (Ausbildungsprämie plus) erhalten. Die höheren Prämien gelten für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen.

Zugangsbedingungen gelockert

Die erhöhte Ausbildungsprämie soll ab 1. Juni nicht mehr nur für kleine und mittelständische Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern gelten, sondern auch für größere Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten.

Übernahmeprämie verdoppelt

Unternehmen, die einen Auszubildenden von einem insolventen Unternehmen übernommen haben, können schon bislang eine sog. Übernahmeprämie von 3.000 EUR erhalten. Diese Prämie soll auf 6.000 EUR verdoppelt werden. Sie soll außerdem auch dann gezahlt werden können, wenn „aus wichtigem pandemiebedingtem Grunde“ die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ausgesprochen oder es durch einen Auflösungsvertrag einvernehmlich aufgelöst wurde. Die Übernahmeprämie soll bis Ende 2021 verlängert werden und gilt für Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten.

Kurzarbeit

Betriebe mit max. 499 Beschäftigten, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Lohnzuschuss in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mind. 50 Prozent angezeigt hat. Auch diese Regelung soll nun bis Ende 2021 verlängert werden. Neu geschaffen wird ein Zuschuss für die Ausbilder in Höhe von 50 Prozent des jeweiligen Gehaltes – maximale Bemessungsgrundlage ist ein monatlicher Bruttolohn von 4.000 EUR (zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale). Auch hier soll die Förderung auf Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern ausgeweitet werden und bis Ende 2021 gelten. Der Antrag ist monatlich zu stellen, spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Monat, für den der Antrag gilt.

Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

Einen Sonderzuschuss soll es für Kleinstunternehmen geben, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellen mussten. So können Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern pauschal 1.000 EUR je Azubi bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben. Der Antrag ist bis zum 31. Juli 2021 zu stellen.

Abschlussprüfungsvorbereitungskurse

Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, max. mit 500 EUR.