So gelingt der Ausbildungsbeginn
Alle Bewerbungsgespräche sind geführt und die Azubis sind ausgewählt. Nun können die Ausbildungsverträge geschlossen werden. Ein entsprechendes Muster erhalten Sie zum Beispiel bei der zuständigen Kammer, Innung oder bei Ihrem Arbeitgeberverband. Darüber hinaus sollten die in der untenstehenden Checkliste aufgeführten Formalitäten bei Ausbildungsbeginn erledigt sein.
Der erste Tag prägt den Eindruck, den der Azubi von Ihrem Betrieb hat. Achten Sie daher auf eine gute persönliche Betreuung und viele positive erste Kontakte. Wenn möglich, sollte der Chef persönlich „seinen“ Azubi begrüßen. Damit wird diesem signalisiert, dass er im Betrieb willkommen ist und wertgeschätzt wird. Selbstverständlich sollte der Ausbilder im Betrieb anwesend sein und bei Verhinderung des Arbeitgebers die Begrüßung übernehmen.
Um den Betrieb und die Kollegen kennenzulernen, ist ein Betriebsrundgang sinnvoll. Wichtig ist auch, dass der Azubi weiß, wer seine weiteren Ansprechpartner sind und wo er sie finden kann. Falls der Azubi einen eigenen Arbeitsplatz hat, sollte dieser vorbereitet sein (Telefon, E-Mail-Adresse, Büromaterialien) und eine ausführliche Einweisung in die Technik erfolgen.
Gerade wenn man neu ist, unterlaufen häufig noch Fehler. Um das zu vermeiden, sind klare Regeln notwendig. Teilen Sie diese dem Azubi direkt am Anfang der Ausbildung mit. Dies könnte in einem Einführungsgespräch erfolgen, für das Sie ausreichend Zeit einplanen sollten. Es kann dem Azubi helfen, anfängliche Nervosität und Ängste ab- und ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen.
Gehen Sie in diesem Gespräch auf alle wichtigen Betriebsregeln ein. Dies können zum Beispiel Arbeits- und Pausenzeiten, Dienstanweisungen, Berichtsheft, Berufsschule, Abmeldung bei Krankheit, Hilfe bei Problemen oder Weisungsrechte sein. Aber auch Themen wie Rauchen, Handynutzung, Kleiderordnung und Duzen/Siezen sollten zur Sprache kommen.
Mit dem „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ ist das BBiG dergestalt geändert worden, dass jetzt das Führen digitaler Berichtshefte legitimiert ist. Ein Online-Berichtsheft finden Sie beispielsweise hier.
Es ist sinnvoll, dem Azubi sämtliche Betriebsregeln schriftlich mitzugeben.
Gelten im Betrieb spezielle Sicherheitsregeln, müssen Sie diese Ihrem Azubi mitteilen. Dies sind unter anderem Hinweise
- zur Ersten Hilfe,
- zum Brandschutz,
- zu möglichen Gefahrstoffen,
- zum Tragen von Schutzausrüstung,
- zu Hygiene am Arbeitsplatz und
- zum Lärmschutz.
Eine Checkliste zu Sicherheitsunterweisungen finden Sie hier.
Damit Konflikte zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb gar nicht erst entstehen, ist eine offene Kommunikation die beste Voraussetzung: Miteinander sprechen sowie Zuhören sind genauso wichtig wie Lob und Kommunikation auf Augenhöhe. Sprechen Sie Konflikte direkt an, damit diese sich nicht ausbreiten und Sie gemeinsam eine Lösung der Probleme finden können.
Ausbildungsbeginn – so gelingt er
Zum 1. August, spätestens aber zum 1. September beginnt in vielen Firmen das neue Ausbildungsjahr. Bevor Ihr Azubi seine Ausbildung in Ihrem Betrieb startet, sind noch einige organisatorische Formalitäten zu bedenken und zu regeln. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Dinge.
Checkliste Fomalitäten zum Ausbildungsbeginn
- Ärztliche Untersuchung: Ist Ihr Azubi unter 18 Jahre alt, hat er Ihnen vor Ausbildungsbeginn eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung vorzulegen.
- Steuer-Identifikationsnummer: Der Azubi muss Ihnen für den Abruf der Steuermerkmale seine individuelle Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.
- Sozialversicherungsausweis: Für die Meldungen zur Sozialversicherung benötigen Sie von Ihrem Azubi den Sozialversicherungsausweis sowie seine Rentenversicherungsnummer. Bitte beachten Sie, dass der Sozialversicherungsausweis nur noch als Brief erstellt wird, eine spezielle Ausweisform existiert nicht mehr.
- Krankenversicherung: Azubis, die vorher familienversichert waren, müssen sich in der Regel mit Beginn der Ausbildung selbst versichern. Ihr Azubi hat Ihnen spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn eine Mitgliedsbescheinigung der von ihm gewählten Krankenkasse vorzulegen, damit Sie ihn dort anmelden können. Hat Ihr Azubi keine Kasse gewählt, melden Sie ihn bei seiner bisherigen Krankenkasse an.
- Lohn-/Gehaltskonto: Für die Gehaltsüberweisung ist es notwendig, dass der Azubi seine Kontoverbindung vorlegt sowie Angaben darüber, wohin Sie gegebenenfalls die Vermögenswirksamen Leistungen überweisen sollen.
- Ausbildungsordnung: Die für den Ausbildungsberuf gültige Ausbildungsordnung sowie der Rahmenlehrplan für die entsprechende Ausbildung sollten Ihnen in aktuellster Fassung vorliegen.
- Ausbilder: Prüfen Sie, ob die vorgesehenen Ausbilder fachlich und pädagogisch geeignet sind. Benötigen diese noch eine spezielle Schulung? Verfügen sie über einen gültigen Ausbildereignungsnachweis?