Praxistipp

Die im Betrieb eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen sollen den Beschäftigten im Zuge einer Unterweisung ausführlich vermittelt werden. Außerdem steht den Beschäftigten und v. a. den Risikogruppen der Betriebsarzt für Fragen zur Verfügung.

Neue Corona-Arbeitsschutzstandards

Handlungsanweisungen bei Infektionen, Pandemieplan und Gefährdungsbeurteilung

Arbeitnehmer, die grippeähnliche Symptome, Fieber oder Husten zeigen, sollen das Betriebsgelände umgehend verlassen und sich in häusliche Quarantäne begeben, bis eine ärztliche Klärung erfolgt ist. Bis dahin ist von Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, mithilfe eines Pandemieplans die Kontakte bestätigt Erkrankter im Unternehmen nachzuvollziehen und Kontaktpersonen über die Erkrankung bzw. entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu unterrichten.

In die Gefährdungsbeurteilung muss die psychische Belastung der Angestellten durch die SARS-CoV-2-Pandemie, aber auch durch die Schutzmaßnahmen (Social Distancing, Konflikte mit Kunden etc.) aufgenommen werden.