Praxistipp

Der steuerfreie Gesamtbetrag erhöht sich damit nicht. Arbeitnehmer, die z. B. im Jahr 2020 bereits 1.500 EUR als Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können in den Jahren 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen. Sind bislang hingegen z. B. nur 500 EUR ausgezahlt worden, kann jetzt bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus – auch als Sachzuwendung – von bis zu 1.000 EUR gewährt werden.

Steuerfreiheit für Corona-Sonderzahlung verlängert

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten – aufgrund der Corona bedingten Zusatzlasten am Arbeitsplatz – bereits seit 2020 einen steuer- und sozialversicherungsfreien sog. Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 EUR zahlen. Der Gesetzgeber hat nun den Zahlungszeitraum für den Bonus, der auch über mehrere Lohnzahlungszeiträume verteilt gezahlt werden kann, nochmal bis zum 31. März 2022 verlängert. Bisher war die Regelung bis zum 30. Juni 2021 befristet.