Torsten Dette, Vorstand der BKK RWE

Liebe Leserin, lieber Leser!

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende letzten Jahres ein bedeutsames Urteil zum sog. dritten Geschlecht gefällt. Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht muss der Gesetzgeber künftig einen weiteren Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen im Geburtenregister ermöglichen. Eine Neuregelung muss demnach bis Ende 2018 geschaffen werden.

Die rechtliche Anerkennung der Intersexualität hat auch Auswirkungen auf das Personalwesen. So muss z. B. bei Stellenanzeigen neben „männlich“ und „weiblich“ eine weitere Form explizit ausformuliert werden. „Divers“, „inter“ oder „anders“ könnte dieses dritte Geschlecht heißen. Mehr dazu finden Sie in unserem Arbeitsrechtsartikel.

Ihr Torsten Dette