Arbeitgeber tragen halben Zusatzbeitrag

Planungen der Bundesregierung

Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen ab dem 1. Januar 2019 wieder vollständig je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ (GKV-VEG) vor.

Zum 1. Juli 2005 war die bis dahin geltende hälftige Beitragsverteilung für Beiträge aus dem Arbeitsentgelt und aus gesetzlichen Renten aufgehoben worden. Zunächst galt für die Mitglieder der Krankenkassen ein von ihnen allein zu tragender zusätzlicher Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der nach einigen Jahren von einem einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag abgelöst wurde. Seit dem Jahr 2015 erheben die meisten Krankenkassen einen kassenindividuellen und prozentual bemessenen Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeberbeitrag für Beiträge zur Krankenversicherung ist gegenwärtig noch bei 7,3 Prozent festgeschrieben.