Steuervorteile bei Firmenwagen

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz (Firmenwagen) zur privaten Nutzung zur Verfügung, ergibt sich für den Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber hat diesen Vorteil zu ermitteln und die Lohnsteuer dafür einzubehalten. Einzelheiten hierzu erläutert das aktuelle BMF-Schreiben vom 4. April 2018 (IV C 5 – S 2334/18/10001, BStBl. I 2018, 592).

Das BMF-Schreiben fasst sechs inzwischen überholte BMF-Schreiben zusammen, aktualisiert und ergänzt die noch zu berücksichtigenden Regelungen. Neu ist deren Reihenfolge nach alphabethisch geordneten Stichwörtern entsprechend den Lohnsteuer-Hinweisen.