Mitbestimmung in Unternehmen modernisiert

Änderungen bei Wahlalter, Kündigungsschutz und Wahlverfahren

Für Arbeitgeber und Personalabteilungen ändert sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz nicht besonders viel. Sämtliche der im Folgenden genannten Änderungen gelten ohne Übergangszeit seit dem 18. Juni 2021.