Die neue Brückenteilzeit
Ab dem 1. Januar 2019 soll für Arbeitnehmer, die für einen bestimmten Zeitraum in Teilzeit arbeiten möchten, ein Rückkehrrecht zum vorherigen Beschäftigungsumfang gelten.
Ab dem 1. Januar 2019 soll für Arbeitnehmer, die für einen bestimmten Zeitraum in Teilzeit arbeiten möchten, ein Rückkehrrecht zum vorherigen Beschäftigungsumfang gelten.