Künstlersozialabgabe bleibt 2020 unverändert

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 und damit im dritten Jahr in Folge weiterhin 4,2 Prozent betragen. Über die Künstlersozialversicherung stehen derzeit rund 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte unter dem Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe (30 Prozent) der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.