Änderungen im A1-Verfahren

Die A1-Bescheinigung dient bei einem Arbeitseinsatz im europäischen Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht und keine Schwarzarbeit vorliegt. Seit Jahresbeginn ist die Zahl der Anträge stark angestiegen – gleichzeitig aber auch die Unsicherheit, wann eine A1-Bescheinigung tatsächlich notwendig ist.