Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen verlängert

Die Bundesregierung hat mit den Sozialschutz-Paketen I und II im Frühjahr 2020 viele Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld geschaffen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern. Die Regelungen waren zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Da ein Ende der Krise noch nicht absehbar ist, sollen nun etliche Sonderregelungen rund um das Kurzarbeitergeld verlängert werden.