Mehr Kinderkrankentage im Jahr 2020

Angesichts der anhaltenden Corona-Krise hat die Bundesregierung beschlossen, dass gesetzlich krankenversicherte Eltern mit Anspruch auf Kinderkrankengeld bis zum Ende des Jahres 2020 mehr Kinderkrankentage abrufen können.

Demnach erhalten Elternpaare das Kinderkrankengeld für jeweils 5 weitere Tage und Alleinerziehende für zusätzlich 10 Tage, sodass jedem gesetzlich versicherten Elternteil pro Kind insgesamt 15 Kinderkrankentage zur Verfügung stehen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl von 20 auf 30 Tage.

Anspruch auf Kinderkrankengeld haben gesetzlich Versicherte nur dann, wenn das zu betreuende Kind unter zwölf Jahre alt und gesetzlich mitversichert ist, keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann und ein ärztliches Attest bescheinigt, dass eine Betreuung notwendig ist. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts. Sofern in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung gewährt worden ist, erhöht sich die Leistung auf 100 Prozent.

Bei mehr als zwei Kindern unter zwölf Jahren besteht 2020 ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für maximal 35 Tage, für Alleinerziehende gilt eine Höchstdauer von insgesamt 70 Tagen. Zu beachten ist, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld nur dann besteht, wenn für die Zeit der Erkrankung des Kindes kein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber gezahlt wird, z. B. bei einer vorübergehenden Arbeitsverhinderung nach § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).