Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente wird Pflicht

Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent des vereinbarten Entgeltumwandlungsbetrages. Der Anspruch der Arbeitnehmer wurde allerdings mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen für den Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung verknüpft.

Ansparbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Im Jahr 2022 können voraussichtlich 6.768 EUR steuerfrei und 3.384 EUR sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Im Einzelnen ist die Zuschussgewährung gesetzlich wie folgt geregelt:

  • Beträgt die Beitragseinsparung des Arbeitgebers mindestens 15 Prozent vom Entgeltumwandlungsbetrag, ist der Zuschuss in dieser Höhe zu gewähren. Die 15 Prozent stellen somit die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses dar.
  • Beträgt die Beitragseinsparung weniger als 15 Prozent, ist der Zuschuss nur in Höhe der tatsächlichen Ersparnis zu leisten. Beträgt die Ersparnis z. B. nur 10,5 Prozent, ist der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss auf 10,5 Prozent vom Entgeltumwandlungsbetrag begrenzt.
  • Wird seine Beitragslast nicht gemindert, muss der Arbeitgeber auch keinen Zuschuss zahlen.