eAU - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Weiteres Vorgehen bei fehlenden eAU‘s

Auch im Verfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen können Datensätze und damit eAU’s nicht ankommen. Dies kann jedoch nicht zwingend mit einer fehlenden Vorstellung des Arbeitnehmers beim Arzt gleichgestellt und deshalb die Entgeltfortzahlung eingestellt werden. Ziel muss es daher sein, die Ursache so zielgenau wie möglich einzugrenzen.

Konnte trotz nicht verfrühtem Abruf bei der Krankenkasse kein relevanter AU-Zeitraum festgestellt werden, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die 14 Tage, während der die Krankenkassen weiterhin den Eingang prüfen, abzuwarten und erst im Nachgang selbst tätig zu werden. Anhaltspunkt könnte zusätzlich auch sein, ob systemseitig ein aktueller Wechsel der Krankenkasse vorliegt und daher von einer Problematik aufgrund der Nutzung der „alten“ elektronischen Gesundheitskarte durch den Arbeitnehmer ausgegangen werden kann. Weitere Anhaltspunkte könnten Urlaubsaufenthalte oder Dienstreisen bieten, weil im Ausland keine eAU ausgestellt werden kann. Ist auch dann noch nicht klar, woran es liegen könnte, hilft nur, auf den Arbeitnehmer zuzugehen und die entsprechende Sachlage zu klären