Ausweitungen im Leistungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung
Am 23. November 2018 wurde das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschlossen. Die Schwerpunkte des sog. Rentenpakts sind
- die Einführung einer doppelten Haltelinie (garantiertes Rentenniveau und garantierter Rentenversicherungsbeitrag) in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bis zum Jahr 2025,
- Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente,
- verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder sowie
- eine Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen (Midi-Jobber).
Die gesetzlichen Neuregelungen werden am 1. Januar 2019 in Kraft treten, ausgenommen hiervon sind lediglich die Entlastungen der Midi-Jobber, die ab dem 1. Juli 2019 gelten werden.