Torsten Dette, Vorstand der BKK RWE

Liebe Leserin, lieber Leser!

Zum Jahreswechsel ändern sich wie immer nicht nur die guten Vorsätze, sondern auch viele Werte im Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie diese in  praktischen Tabellen zusammengefasst. Darüber hinaus treten ab 2019 einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Dies sind u. a. die hälftige Beitragstragung in der Krankenversicherung, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Ausweitung der bisherigen Gleitzone – künftig Übergangsbereich – ab 1. Juli 2019 auf 1.300 EUR, über die wir Sie in den letzten BKK Service-Ausgaben bereits informiert haben. Ab 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer leisten – welche das sind, lesen Sie in unserem Schwerpunktartikel.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019!

Ihr Torsten Dette