Torsten Dette, Vorstand der BKK RWE

Liebe Leserin, lieber Leser!

Mit dem sog. „Jahressteuergesetz 2019” will der Gesetzgeber mehr Autofahrer als bislang dazu motivieren, auf klimafreundlichere Busse und Bahnen umzusteigen. Bereits zu Jahresbeginn 2019 wurden Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers an seine Beschäftigten steuerfrei gestellt – allerdings nur, wenn sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Zudem sind sie auf die Entfernungspauschale anzurechnen. Zukünftig können diese arbeitgeberseitigen Zuschüsse oder geldwerten Vorteile pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, auch mittels Gehaltsumwandlung. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt dann. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020!

Ihr Torsten Dette