Sonderregelungen beim Kinderkrankengeld verlängert

Im Rahmen der jüngsten Reform des Infektionsschutzgesetzes wurde auch die erhöhte Anspruchsdauer beim Kinderkrankengeld bis zum Jahresende 2022 verlängert. Demnach besteht pro Elternteil ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für jedes Kind für 30 Arbeitstage (für Alleinerziehende längstens für 60 Arbeitstage). Bei mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt sind es 65 Arbeitstage (Alleinerziehende: 130 Arbeitstage). Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen einer pandemiebedingten Betreuung eines gesunden Kindes (z. B. bei Kitaoder Schulschließungen) gilt bis zum 19. März 2022.